Lustbarkeitsabgabe

Für durchgeführte Veranstaltungen ist für den Erlös aus dem Verkauf von Eintrittskarten Lustbarkeitsabgabe zu bezahlen. Die Eintrittskarten sind vor der Veranstaltung am Gemeindeamt vorzulegen zum Abstempeln und registrieren der Anzahl der aufgelegten Karten. Nach der Veranstaltung sind die Restkarten wiederum vorzulegen damit die Abrechnung der Lustbarkeitsabgabe erfolgen kann.