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Ziel der Jugendförderung ist die Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen von Kematen am Innbach in ihrer Vorbereitung auf das Berufsleben.Die Maßnahme ist auf diese Zielgruppe beschränkt und bedingt das Erreichen bestimmter, im Folgenden näher definierter, dem genannten Zweck dienender Ziele.Die Höhe der Förderung beträgt einmalig pro Person EUR 100,00.Nach positiver Entscheidung über den Förderantrag kann der Betrag auf ein österreichisches Bankkonto überwiesen oder von der förderungswerbenden Person persönlich im Gemeindeamt abgeholt werden.Die Antragstellung kann schriftlich mittels Förderungsantrages (Formular JuFö-1, Anlage A) erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellunga) das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde und nicht am Tag der Antragstellung vollendet wird, undb) für mindestens den Zeitraum eines Jahres der Hauptwohnsitz in Kematen am Innbach besteht, undc) nach Inkrafttreten der Verordnung eines der folgenden Ziele erreicht wird: 1. Bestandene Führerscheinprüfung der Klasse B oder C 2. Bestandene mittlere Reifeprüfung (Matura) 3. Bestandene Lehrabschlussprüfung 4. Positives Abschlusszeugnis einer mehrjährigen Berufsausbildung an einer anerkannten österreichischen Bildungseinrichtung
Bei gleichzeitigem Erreichen mehrerer Ziele wird nur einmalig pro Person der Förderungsbetrag ausbezahlt.
Jugendförderverordnung JuFö-1.pdf herunterladen (0.1 MB)https://www.kematen-innbach.at/Jugendfoerderverordnung