Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden.
Meldepflichten rund um die Hundehaltung.pdf
Beizuschließen sind dieser Meldung:
der geforderte Sachkundenachweis
Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungshöhe von 725.000 Euro
Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/95653_DEU_HTML.htm