Hundeabgaben und Hundemarke

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden.

Datei herunterladen: PDFMeldepflichten rund um die Hundehaltung.pdf

Beizuschließen sind dieser Meldung:

  • der geforderte Sachkundenachweis 

  • Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungshöhe von 725.000 Euro

  • Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/95653_DEU_HTML.htm

Zuständig