Bauamt

Heizungstausch

Das Formular "Auflassung einer Ölfeuerungsanlage mit Öllagerung" ist beim Gemeindeamt oder auf der Homepage unter https://www.kematen-innbach.at/Bürgerservice/Dienstleistungen/Formulare/Bauen und Wohnen erhältlich.


Meldung - Errichtung Schwimmbecken (Pool)

Die rechtsgültige Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Kematen am Innbach sieht vor, dass die Errichtung von Frei- oder Schwimmbädern ab einem Fassungsvermögen von mindestens 15 m³ Wasserinhalt mit der Wasserfläche der Bemessungsgrundlage für die Kanalanschlussgebühr hinzuzurechnen sind und eine ergänzende Anschlussgebühr vorzuschreiben ist.

Wird nachträglich ein Schwimmbad errichtet, werden Sie gebeten einen Erhebungsbogen auszufüllen und unterschrieben beim Gemeindeamt abzugeben. Dieser Erhebungsbogen ist beim Gemeindeamt oder auf der Homepage unter http://www.kematen-innbach.at/Bürgerservice/Dienstleistungen/Formulare/Bauen und Wohnen erhältlich.


Baum-/Strauchschnitt für Verkehrssicherheit

Gemäß § 91 StVO müssen Grundeigentümer Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf, auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der dem Straßenverkehr dienenden Anlagen (z.B. Beleuchtungsanlagen) beeinträchtigen, ausästen oder entfernen.

Eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs liegt insbesondere vor, wenn sich die Gegenstände (Bäume, Sträucher, Hecken) im Luftraum oberhalb der Straße nicht mindestens 2,20 m über dem Gehsteig und 4,50 m über der Fahrbahn befinden (§ 83 Abs. 1 StVO).

Rückschnitt


Kontakt

Führungspersonen

Eva Krump - BauabteilungBauamt

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